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BVerwG, 25.11.1986 - 2 B 125.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entscheidungserheblichkeit einer Beweiserhebung - Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen eines Verfahrens - Festsetzung der Versorgungsbezüge
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1986 - 4 S 2695/85
- BVerwG, 25.11.1986 - 2 B 125.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 2 B 125.86
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiell rechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).